Am Magdeburger Leibniz-Institut finden Hirnversuche an Affen statt, die dem gleichen Schema folgen wie bereits in den 1970er Jahren. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche kritisiert in einer Stellungnahme diese Praktik als »außerordentlich quälerisch« und fordert deren Verbot.
Den Magdeburger Affen wird eine besonders große Vorrichtung dauerhaft auf dem Kopf verankert. Das helmartige Konstrukt besteht aus drei Bögen und wird mit sechs durch Haut und Muskel gedrillten Stahlschrauben am Schädelknochen fixiert. Außerdem wird auf dem Schädel ein Metallzylinder über einem zwei Zentimeter großen Bohrloch angebracht, durch den Elektroden in das Hirngewebe eingeführt werden. Für die eigentlichen Experimente wird der Kopf der Tiere mit Hilfe des Halteapparates unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Den Affen werden über einen Lautsprecher Tonfolgen vorgespielt, während mit den Elektroden die Nervenaktivitäten gemessen werden. Die Tiere werden durch Flüssigkeitsentzug zur Kooperation gezwungen. Nur wenn sie tun, was von ihnen verlangt wird, erhalten sie ein paar Tropfen Saft. Wenn sie etwas falsch machen, sowie außerhalb der Experimente, gibt es nichts zu trinken. Manche Affen in Magdeburg müssen diese Torturen mehr als zehn Jahre ertragen. Dies gehe laut Ärzte gegen Tierversuche aus Veröffentlichungen des Leibniz-Instituts hervor.
Die vollständige Stellungnahme der „Ärzte gegen Tierversuche“ und weitere Infos zum Thema „Tierversuche an Affen“ finden Sie auf der Homepage der Ärtzevereinigung.
Unter dem Motto „Meat is Murder“ findet am 12. Dezember in Wittlich eine Demo gegen die Fleischindustrie statt. Der Veranstalter, das Bündnis für die Schließung des Schlachthofs Wittlich, schreibt zum Hintergrund:
In Deutschland werden pro Tag mehr als 1,7 Millionen Tiere in Schlachthöfen getötet. Ca. 2800 Tiere sind es pro Tag im Schlachthof der SIMON-FLEISCH GmbH in Wittlich. Wir werden auf die unvorstellbare Menge von Tieren aufmerksam machen, die täglich für uns Menschen in Schlachthöfen hingerichtet werden. Keine andere Form der Tierausbeutung ist quantitativ gesehen für so viel Leid und Tod verantwortlich wie die Nahrungsmittelproduktion. Wir fordern eine sofortige Schließung des Schlachthofs in Wittlich und an allen anderen Orten. Menschen sind nicht auf Fleisch in ihrer Ernährung angewiesen und somit ist das Töten von Tieren für die Nahrung kein vernünftiger Grund – das Töten von Tieren für die Nahrungsmittelproduktion ist also ein Verstoß gegen §1 des deutschen Tierschutzgesetzes.
Samstag, 12.12.2009
Infostände: ab 11 Uhr
Demobeginn: 13 Uhr
Treffpunkt: Wittlich, Platz an der Lieser
Weitere Informationen gibt es hier.
Chance auf mehr Tierschutz in der EU
Heute - 1. Dezember 2009 - tritt der neue EU-Reformvertrag in Kraft. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte sieht damit auch eine Chance für mehr Tierschutz in der EU. Denn der Vertrag schützt Tiere erstmals als fühlende Wesen. Allerdings sieht er gleichzeitig vor, den Tierschutz in Konfliktfällen religiöse Riten, kulturellen Traditionen und regionalem Erbe unterzuordnen.
Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, stellt heraus: „Welches Gewicht der EU-Reformvertrag dem Tierschutz tatsächlich verleiht, wird sich erst dann zeigen, wenn der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zugunsten der Tiere ändert. Es ist eine Schande, dass in Europa Religion, Kultur oder Tradition noch immer mehr gelten als die Schmerzen und Leiden von Tieren. Das Inkrafttreten des Vertrags bedeutet daher nicht automatisch das Ende des Stierkampfs oder der Intensivtierhaltung in der Landwirtschaft.“
Grundstein gelegt – mehr (noch) nicht
Mit dem EU-Reformvertrag sei immerhin ein Grundstein für einen größeren Schutz der Tiere gelegt. Jetzt seien EU und Mitgliedstaaten gefordert, Tiere als fühlende Wesen bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften und der politischen Programme zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß stelle sich dies nicht automatisch ein, sondern Tierrechtler und Tierschützer müssten weiterhin den Anspruch der Tiere in Konfliktfällen durchsetzen.
Der Bundesverband hatte seit 2003 in seiner Internet-Plattform www.animals-constitution.info zu Unterschriften für die Aufnahme des Tierschutzes in den EU-Vertrag aufgerufen.
Wortlaut des Artikels 13 (Neue Nummerierung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union):
“Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.”
Heute (30.11.09) berät der Agrarausschuss des Bundesrates den Anfang November eingebrachten Entschließungsantrag zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport, der von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Bremen getragen wird. Auch Baden-Württemberg hat seine Unterstützung zugesichert. Die Länder wollen die Bundesregierung unter anderem auffordern, sich auf EU-Ebene für eine Transportzeitbegrenzung für Schlachttiere auf acht Stunden und tierschutzgerechte Ladedichten einzusetzen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt in einer Presseerklärung diese Initiative.
Tiertransporte: Stress und Leid für die Tiere
„Tiertransporte sind mit viel Stress und Leid für die Tiere verbunden, es ist für die Tiere oft eine Fahrt durch die Hölle. Die Transporte müssen zeitlich eng begrenzt und unter tiergerechteren Bedingungen stattfinden. Das ist bis heute noch nicht so, daher begrüßen wir die Länderinitiative und erwarten ein einstimmiges Votum für den Antrag“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Warunung vor Verwässerung
„Jeder Versuch, den Antrag aus parteitaktischen Gründen noch kurzfristig zu verwässern oder von der Tagesordnung zu schieben, wäre nicht hinnehmbar, zumal die Überarbeitung der EU-Transportgesetzgebung bevorsteht. Das sind alles Forderungen, die schon lange umgesetzt werden müssten, um dem Tierschutz umfassend zu genügen. Da darf es kein Zurück mehr geben, die Botschaft muss sein: Stoppt die Tierqual auf Asphalt!“ so Apel.
Kürzlich wurde bekannt, dass bei den Dreharbeiten zu dem Kinofilm „Knight and Day“ mit Tom Cruise in der Hauptrolle Szenen des grausamen Stierrennens in der nordspanischen Stadt Pamplona nachgestellt wurden. PETA USA hat sich nun mit einem Brief an den Schauspieler gewandt und gefordert, sich für die Stiere einzusetzen und seinen Einfluss auf die Produzenten zu nutzen, damit diese die Szenen über die Stierhatz aus der Actionkomödie streichen.
Graumsamkeit der Stierhatz und der Stierkämpfe angeprangert
Die Tierrechtsorganisation weist auf die Grausamkeiten der Stierhatz in Pamplona und den anschließenden Stierkämpfen hin:
Vor dem Stierrennen werden die Tiere mit Elektroschocks und spitzen Stöcken aufgestachelt und dann in der Stierkampfarena gequält und abgeschlachtet. An jedem Tag des einwöchigen Festivals finden Stierkämpfe statt. Schon vor Beginn werden die Stiere oft mit Beruhigungsmitteln geschwächt und geschlagen. Während des „Kampfes“ sticht man den Tieren mit spitzen Banderillas in die Schultern, was zu großem Blutverlust führt.
Interesse an Stierkämpfen geht zurück
In Spanien selbst sprechen sich immer mehr Menschen gegen den Stierkampf aus. 72 Prozent der Spanier haben heute kein Interesse am Stierkampf – im Gegensatz zu noch 54 Prozent in den 1980er Jahren. Auch 80 Prozent der Franzosen sind gegen Stierkämpfe. „Tiere im Namen der Unterhaltung zu quälen und abzuschlachten, stammt direkt aus dem tiefsten Mittelalter“, so Tanja Wiemann von PETA Deutschland e.V. „Sowohl die Stierhatz, wie auch der Stierkampf gehören ein für alle Mal abgeschafft und in die Geschichtsbücher verbannt.“
Anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes ab dem 27. November fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte die neue Bundesregierung auf, den Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz umgehend zu ändern und damit den Bundesratsbeschluss von 2007 umzusetzen. Dies sei jetzt zwingend vor Inkrafttreten der neuen EU-Schlachtverordnung erforderlich.
EU will Schächten aufgrund religiöser Riten zulassen
Die EU-Kommission hat zur EU-weiten Vereinheitlichung eine „Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung“ entworfen. Diese soll ab Januar 2013 in Kraft treten und auch betäubungsloses Schlachten (Schächten) auf Schlachthöfen zulassen, wenn religiöse Riten entsprechende Verfahren vorschreiben. Im Entwurf der neuen EU-Verordnung ist allerdings ausdrücklich bestimmt, dass nationale Verbotsregelungen zum Schächten zulässig sind, wenn sie bereits bei Inkrafttreten der neuen Verordnung bestehen.
Menschen für Tierrechte: Gesetzentwurf des Bundesrates umgehend umsetzen
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert daher vom neu gewählten Bundestag unverzüglich das Schächt-Verbot. Bereits seit August 2007 liege ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der eine Änderung des sogenannten Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz vorsieht. Es sei skandalös, wenn dieser Bundesratsbeschluss jetzt weiterhin ausgesessen werden solle. Damit würde das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes sowie der mehrheitliche Bevölkerungswille aufs heftigste verletzt. Und das Leiden unzähliger Schafe und Rinder beim Vorgang des betäubungslosen Halsaufschneidens hätte für Jahrzehnte kein Ende.
Mit Interesse habe ich auf der Homepage des österreichischen Vereins gegen Tierfabriken gelesen, dass in Österreich die Haltung und Tötung von Tieren für Pelz seit 1998 gesetzlich verboten ist. Gedankenlose und profitgierige Unternehmen verkauften jedoch noch immer Tierpelze.
Der VGT will auf das schreckliche Tierleid aufmerksam machen, das mit dem Verkauf von Pelzmänteln sowie Pelzkrägen verbunden ist. Deshalb stehen in den nächsten Woche eine Reihe von Demonstrationen auf der Agenda.
- GRAZ, Samstag 28. November
- INNSBRUCK, Dienstag 8. Dezember
LINZ, Samstag 19. Dezember
Über Einzelheiten wie Uhrzeit, Treffpunkt u. a. m. können sich Interessierte hier informieren. Es steht auch ein Flyer zum Download bereit.
Kennzeichnungspflicht für Echtfelle gefordert
Auch in diesem Winter und pünktlich zum Weihnachtsgeschäft werden in den Modegeschäften wieder Kleidung und Accessoires aus Echtpelz angepriesen. Dabei sind Pelze Produkte, die mit Tierquälerei erzeugt werden. Der Deutsche Tierschutzbund in Bonn appelliert deshalb an die Verbraucher, zum Weihnachtsfest keinen Pelz zu verschenken. „Jeder der sich mit Pelz kleidet, hat Blut an den Händen, egal ob Mann oder Frau. Und wer damit handelt, macht sich ebenso mitschuldig am millionenfachen Leid der Tiere“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Das gilt für den klassischen Mantel, aber auch für Applikationen, Schuhe, Handschuhe oder Taschen aus Pelz. Der Verband fordert zudem eine Kennzeichnungspflicht für Echtfelle, damit der Verbraucher diese erkennen kann, und auch, welches Tier samt Herkunft dahinter steckt.
EU-weit jährlich Tötung von 25 Millionen Tieren für Pelzwaren
Recherchen des Deutschen Tierschutzbundes und der ihm angeschlossenen Tierschutzvereine ergaben, dass es deutschlandweit noch immer an die 30 Pelztierfarmen gibt. In diesen werden unter anderem ca. 330.000 Nerze in winzigen Drahtkäfigen gehalten, bevor sie im Alter von sechs bis sieben Monaten vergast werden. Aber auch Füchse, Chinchillas und Sumpfbiber müssen in strukturlosen Käfigen dahinvegetieren. Allein in der EU werden jährlich 25 Millionen Tiere zur Herstellung von Pelzwaren getötet. Für einen Pelzmantel sterben 40 bis 60 Nerze, 10 bis 20 Füchse oder Biber, 30 bis 50 Waschbären, sechs bis zehn Robben, 110 Eichhörnchen oder 130 bis 200 Chinchillas.
Brutale Jagd auf Pelztiere
Auch die Jagd auf Pelztiere ist brutal. Die Tiere verenden nach tagelanger Qual in Fallen; werden erschossen oder erschlagen. 2010 tritt deswegen das lang geforderte Handelsverbot mit Robbenfellen in der EU in Kraft. Ein zweiter Erfolg für den Tierschutz, nachdem schon der Handel mit Hunde- und Katzenfellen EU-weit seit dem 31.12.2008 untersagt ist.
Die EU überarbeitet zurzeit die Tierversuchsrichtlinie. Das Schicksal von jährlich mindestens 12 Millionen Tieren steht auf dem Spiel.
Im Mai 2009 hatte sich das Europäische Parlament in 1. Lesung für wesentliche Verschlechterungen des zuvor von der EU-Kommission vorgelegten Entwurfs ausgesprochen. Jetzt droht weiteres Unheil. Denn: Am kommenden Dienstag (24.11.09) finden die letzten Trialoggespräche zwischen der Europäischen Kommission, dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament statt mit dem Ziel, einen Kompromisstext für die neuen Regelungen zum Schutz der Versuchstiere zu finden.
Keine Verpflichtung zur Anwendung tierversuchsfreier Methoden
Einer Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes ist nun zu entnehmen, dass nach jetzigem Stand in der Europäischen Union offenbar angestrebt wird, dass verfügbare tierversuchsfreie Methoden gar nicht unbedingt anstelle von Tierversuchen verwendet werden müssen. Die Rede ist lt. Tierschutzbund auch davon, dass solche Methoden überhaupt nur dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie behördlich anerkannt sind – eine untragbar hohe Hürde, die darüber hinaus für viele Bereiche, in denen Tierversuche durchgeführt werden, gar keinen Sinn macht. Hiermit würde ein in Deutschland und anderen Ländern seit Jahren bestehender Konsens aufgekündigt, dass grundsätzlich verfügbare Alternativmethoden auch verpflichtend angewendet werden müssen.
In der Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes heißt es wörtlich:
„Der Schutz der Versuchstiere in Deutschland darf sich durch die neue EU-Richtlinie nicht verschlechtern. Eine Forschung, ohne dass Tiere dafür leiden und sterben müssen, sollte das Ziel unserer Gesellschaft sein“, mahnt Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes.
„Besonders Besorgnis erregend ist, dass im Laufe des Verhandlungsprozesses die Regelungen zum Schutz der Versuchstiere immer lascher werden. Es wäre eine Katastrophe, wenn Deutschland durch die neu gefasste Versuchstierrichtlinie gezwungen werden könnte, seine jahrzehntelangen Tierschutzstandards, die aus unserer Sicht schon erheblich zu lasch sind, noch weiter aufzuweichen. Bei den anstehenden Gesprächen am Dienstag muss endlich auch wieder der Schutz der Tiere in den Vordergrund gerückt werden. Es müssen Rechtsvorgaben formuliert werden, die Tierversuchen endlich wirksame Grenzen setzen“.
Initiativ werden: Postkartenaktion der Ärzte gegen Tierversuche
Bei den „Ärzten gegen Tierversuche“ geht man davon aus, dass der EU-Ministerrat voraussichtlich am 14. oder 15. Dezember 2009 über die neue EU-Tierversuchsrichtlinie abstimmen wird. Danach ist erneut das Votum des EU-Parlaments gefragt.
Die Ärztevereinigung ruft zu einer Postkartenaktion an die EU-Parlamentarier auf, an der sich hoffentlich viele Bürgerinnen und Bürger im Interesse künftiger Versuchstiere beteiligen. Nähere Informationen gibt es hier.





